Religion in Dialogue
    Ph.D. in Frankfurt
   

Die Zulassungsanforderungen lassen sich in zwei Kategorien untergliedern:

Akademischer Abschluß

Im Normalfall setzt die Zulassung zu dem dreijährigen Promotionsstudiengang einen ersten Abschluß an einer anerkannten Universität voraus, der im Rahmen eines mindestens achtsemestrigen Studiums (z.B. Magister) in einer relevanten Disziplin (Philosophie, Soziologie, katholische Theologie, evangelische Theologie oder vergleichende Religionswissenschaft) erworben wurde.

Es liegt im Ermessen unserer Promotionskommission, ob AbsolventInnen von sechssemestrigen Studiengängen (z.B. bachelor's degree) in Einzelfällen ebenfalls zum Promotionsstudiengang fallweise zugelassen werden oder nicht. Unter Umständen können auch Abschlüsse von nicht-universitären tertiären Bildungseinrichtungen (z.B. Fachhochschulen), ebenfalls nach Ermessensentscheidung der Promotionskommission, als zulassungsfähig anerkannt werden. In beiden Fällen wird der dreijährige Promotionsstudiengang dann um ein Vorbereitungsjahr erweitert, so daß sich eine Promotionszeit von insgesamt vier Jahren ergibt.

AbsolventInnen anderer Disziplinen können auch zum Programm zugelassen werden. In solchen Fällen ist ebenfalls ein Vorbereitungsjahr erforderlich, wobei dieses Jahr für den Erwerb einer prüfungspflichtigen Zusatzqualifikation in einer der vier obengenannten Disziplinen vorgesehen ist.

Sprachen

Promotionsarbeiten dürfen entweder in englischer oder in deutscher Sprache (bzw. u.U. in einer anderen Weltsprache) verfaßt und eingereicht werden. Demzufolge werden Sie über beinahe einwandfrei Kenntnisse Ihrer gewählten Promotionssprache verfügen müssen. Zweitens: Sie müssen sehr gute Kenntnisse der Sprache(n) nachweisen, die Sie zur Erschließung der Primärquellen im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit brauchen. Drittens: Sofern Sie Ihre Doktorarbeit in deutscher (oder einer anderen internationalen) Sprache verfassen, werden Sie trotzdem gute arbeitsfähige Englischkenntnisse benötigen. Sind diese Kenntnisse nicht vorhanden, dann wird es Ihnen schwer fallen, die Vorzüge des Studiengangs voll auszuschöpfen. Obwohl es natürlich vorteilhaft ist, bereits vor Ihrem Einstieg über gute Deutschkenntnisse zu verfügen, werden solche Kenntnisse weder bei der Konzeption des Studiengangs vorausgesetzt, noch gelten Sie als formale Bewerbungsanforderung. Trotzdem möchten wir Sie dazu ermutigen, sich beim Goethe-Institut in Ihrem Heimatland bzw. in Ihrer Heimatregion über Deutschkursangebote vor Ort bereits vor Ihrer Bewerbung zu erkundigen.

BewerberInnen, die weder Englisch noch Deutsch als Muttersprache haben, müssen ihren Bewerbungsunterlagen entsprechende Bescheinigungen entweder ihrer Englischkenntnisse oder ihrer Deutschkenntnisse beifügen.

Sprachkursangebote

Es sind sowohl Deutsch- als auch Englischkurse für ProgrammteilnehmerInnen vorgesehen. Nach Einstufung der bei den jeweiligen TeilnehmerInnen vorhandenen Vorkenntnisse werden die Kursangebote bedarfsgemäß konzipiert und durchgeführt. Dadurch sollen die TeilnehmerInnen befähigt werden, das deutsche Lehrangebot voll auszuschöpfen bzw. den privaten Alltag in Deutschland angenehmer zu gestalten und effektiver zu bewältigen. Allerdings sollte nicht davon ausgegangen werden, daß diese Kursangebote alleine - ohne Vorkenntnisse der deutschen bzw. englischen Sprache - ausreichen, um eine Promotion in einer der beiden Sprachen zu ermöglichen.